BVerfG, 2 BvR 1539/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2011-10-26 · Art 19 Abs 4 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen (§ 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG) wegen Personalknappheit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln
BVerfG, 1 BvR 732/11Nichtannahmebeschluss v. 2011-10-24 · Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Rechtsmittel gegen Beschlagnahme eines Geldbetrags nach niedersächsischem Polizeirecht - Verletzung von Art 14 Abs 1 GG bzw Art 19 Abs 4 GG nicht hinreichend substantiiert dargelegt
BVerfG, 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11Nichtannahmebeschluss v. 2011-10-24 · Art 19 Abs 4 GG
Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Bescheide nach dem ErbStG - teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität mangels Einlegung der Anhörungsrüge vor den Fachgerichten bzw mangelnder Darlegung - Vorbehalt der Annahme der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf Garantie des gesetzlichen Richters - Mitwirkung eines abgelehnten Richters im Anhörungsrügeverfahren nach Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs
BVerfG, 2 BvC 11/10Beschluss v. 2011-10-18 · Art 19 Abs 4 GG
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - Unzulässigkeit einer auf eine Bundestagswahl bezogenen Verfassungsbeschwerde auch nach Abschluss des Wahlprüfungsverfahrens
BVerfG, 2 BvR 633/11Beschluss v. 2011-10-12 · Art 19 Abs 4 GG
§ 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (juris: UbrgG BW 1991), wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln, soweit die Untersuchung oder Behandlung nicht mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, ist mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abzuleitenden Anforderungen, denen ein zur medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten ermächtigendes Gesetz genügen muss- zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen