BVerfG, 2 BvR 983/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2011-03-22 · Art 19 Abs 4 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt <Art 103 Abs 2 GG> für Disziplinarmaßnahmen - hier: disziplinarische Ahndung der Inanspruchnahme von Schreibhilfe durch einen Mithäftling für eine Strafanzeige
BVerfG, 1 BvR 1880/10Nichtannahmebeschluss v. 2011-03-08 · Art 19 Abs 3 GG
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG im zivilprozessualen Revisionsverfahren - Grundrechtsträgerschaft einer Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht kann offen bleiben
BVerfG, 1 BvR 2852/10Nichtannahmebeschluss v. 2011-03-03 · Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren - Rechtsschutzlücke bei Verwerfung einer Anhörungsrüge im PKH-Verfahren unter Verweis auf Möglichkeit der erneuten Antragstellung und gleichzeitiger abschließender Verwerfung eines zweiten PKH-Antrags - hier: teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung - Durchsetzungsannahme der Verfassungsbeschwerde mangels einfachrechtlicher Erfolgaussichten nicht angezeigt
BVerfG, 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10Nichtannahmebeschluss v. 2011-02-24 · Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr - zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme
BVerfG, 1 BvR 500/07Stattgebender Kammerbeschluss v. 2011-02-23 · Art 19 Abs 4 S 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren <Art 19 Abs 4 S 1 GG> durch Heranziehung nicht auf der Hand liegender Gründe bei Prüfung der Berufungszulassung - hier: Divergenzzulassung gem § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO in einem Verfahren wg Erteilung eines Aufnahmebescheids gem § 27 Abs 1 S 1 BVFG - Anforderungen an Sprachkenntnisse bei Spätaussiedlern - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro