BSG, B 3 SF 1/18 RBeschluss v. 2019-03-06 · Art 19 Abs 4 GG
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur Klärung des zulässigen Rechtswegs in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren - unanfechtbare Verneinung der Zuständigkeit der Sozialgerichte - unterbliebene Rechtswegzuweisung an ein Gericht des zulässigen Rechtswegs - Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes - Ausschluss einer weiteren Beschwerde an das Bundessozialgericht - keine Verweisung an die Vergabekammer des Bundes
BSG, B 3 KR 10/16 RUrteil v. 2018-10-25 · Art 19 Abs 4 GG
Krankenversicherung - Arzneimittel - Ausnahme von der Erhebung des Herstellerrabatts - Alleingesellschafter und zugleich Geschäftsführer einer GmbH - Nichtbeschäftigung von Arbeitnehmern - Feststellung einer existenzgefährdenden finanziellen Belastung - keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers zur Anpassung der deutschen Arzneimittelpreise an das europäische Niveau - Beschränkung der Amtsermittlungspflichten der zuständigen Behörde und der Gerichte
BSG, B 2 U 230/17 BBeschluss v. 2018-08-30 · Art 19 Abs 4 GG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Strafgefangener - Teilnahme an der mündlichen Verhandlung - Verhinderung - Prozessfähigkeit - Darlegungsanforderungen
BSG, B 3 KR 21/17 RUrteil v. 2018-07-04 · Art 19 Abs 4 GG
Krankenversicherung - Festlegung des Erstattungsbetrags für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen und anerkanntem Zusatznutzen nur für Patiententeilgruppen - Rechtmäßigkeit der sog Mischpreisbildung - Irrelevanz der Kosten einer zweckmäßigen Vergleichstherapie als Obergrenze - Schiedsspruch einer Schiedsstelle - Begründungsanforderung - Verfahrensrüge wegen der Ermöglichung weiteren tatsächlichen und rechtlichen Vorbringens
BSG, GS 1/17Beschluss v. 2018-06-13 · Art 19 Abs 4 S 1 GG
(Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 164 Abs 2 S 3 SGG - Tatsachenbezeichnung grundsätzlich kein formelles Zulässigkeitserfordernis)