§ 76 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungVerordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der KörperdosisDas Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 10 eingeschränkt.Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
§ 77 SGGesetz über die Rechtsstellung der SoldatenDienstleistungsüberwachung; Haftung…insoweit ärztliche Eingriffe in ihre körperliche Unversehrtheit zu dulden; das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt,Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
§ 79 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungVerordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer GesundheitsakteDas Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 6 und 8 eingeschränkt.Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
§ 80 ZDGGesetz über den Zivildienst der KriegsdienstverweigererEinschränkung von GrundrechtenDie Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel…Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
§ 80 ZDGGesetz über den Zivildienst der KriegsdienstverweigererEinschränkung von Grundrechten…körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung…Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
§ 89 BKAGGesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen AngelegenheitenEinschränkung von GrundrechtenDie Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post-…Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
§ 89 BKAGGesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen AngelegenheitenEinschränkung von Grundrechten…körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit…Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
§ 98 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*Einschränkung von Grundrechten…Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes) und auf Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes)…Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
§ 98 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*Einschränkung von GrundrechtenDurch dieses Gesetz werden die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes) und auf Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses…Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Anlage 2 EinbTestVVerordnung zu Einbürgerungstest und EinbürgerungskursRahmencurriculum für den Einbürgerungskurs…dass es Rechte gibt, die an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden sind, die z. T. über Art. 2 GG oder andere Gesetze auch für Ausländer gelten.Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs