BVerfG, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07Beschluss v. 2010-07-21 · Art 3 Abs 1 GG
Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz im Zeitraum vom 28.12.1996 bis zum 01.01.2009 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Verfassungswidrigkeit der §§ 15 Abs 1, 16 Abs 1, 17, 19 ErbStG, soweit eingetragene Lebenspartnerschaften betroffen sind – Auftrag an den Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz a.F. betroffenen Altfälle zu treffen
BVerfG, 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05Beschluss v. 2010-07-07 · Art 3 Abs 1 GG
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 partiell nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/ 2002 am 31.03.1999 entstanden sind und die entweder - bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt - nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei realisiert worden sind oder - bei einer Veräußerung nach Verkündung des Gesetzes - sowohl zum Zeitpunkt der Verkündung als auch zum Zeitpunkt der Veräußerung nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können - zehnprozentige Beteiligungsgrenze als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
BVerfG, 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05Beschluss v. 2010-07-07 · Art 3 Abs 1 GG
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31.03.1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder steuerfrei hätten realisiert werden können – zur Zulässigkeit tatbestandlicher Rückanknüpfungen im Steuerrecht - Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden