BSG, B 2 U 17/20 RUrteil v. 2022-12-08 · Art 9 Abs 1 GG
Gesetzliche Unfallversicherung - Überweisung - Zuständigkeitsbescheid - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - wesentliche Änderung - grundlegende Umgestaltung auf Dauer - Gesamtunternehmen - Schwerpunktverschiebung - Tierkörperbeseitigung - Entsorgungsunternehmen - Logistikunternehmen - Satzung - Unfallversicherungsträger - sachliche Zuständigkeit - alternatives Konkurrenzverhältnis - ranggleiche Normen - Spezialität - Subsidiarität - Vorrang-Nachrang-Verhältnis - strukturell-prägende Unternehmensumwandlung - Katasterstetigkeit - Verfassungsmäßigkeit - negative Vereinigungsfreiheit - allgemeine Handlungsfreiheit - Zwangsmitgliedschaft - Europarechtskonformität - unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit
BSG, B 1 KR 24/21 RUrteil v. 2022-08-18 · Art 9 Abs 3 GG
Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - Anspruch des Arbeitgebers erst nach Ablauf der vierwöchigen Wartefrist trotz tarifvertraglicher Pflicht zur Entgeltfortzahlung vom ersten Tag an
BSG, B 3 KR 6/17 RUrteil v. 2018-12-20 · Art 9 Abs 3 GG
(Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken - Zytostatikaversorgung - Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis - Zulässigkeit nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Kollektivverträgen auf Landesebene - Wirksamkeit eines Vertragsschlusses durch nachträgliche Genehmigung der Vertretungsberechtigten - Verfassungsmäßigkeit von § 129 Abs 5 S 1 SGB 5 - Vereinigungsfreiheit - allgemeiner Gleichheitsgrundsatz)
BSG, B 6 KA 38/15 RUrteil v. 2016-11-30 · Art 9 Abs 3 GG
Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen zur Erhöhung der Vergütung für vertragsärztliche Leistungen - Verfassungsmäßigkeit des Disziplinarrechts der Kassenärztlichen Vereinigungen - Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit - vorübergehende Praxisschließung
BSG, B 3 KR 2/15 RUrteil v. 2015-09-30 · Art 9 Abs 1 GG
Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Nichteinigung über Vertragspreise - Recht auf Durchführung eines Schiedsverfahrens steht ausschließlich Verbänden der Leistungserbringer zu, keinen einzelnen Leistungserbringern oder Zusammenschlüssen (hier: Interessengemeinschaft von Ergotherapeuten in Form einer GbR) - Recht auf Abschluss von Einzelverträgen neben oder anstelle von Kollektivverträgen - Verfassungsmäßigkeit