§ 36b GGVSEBBeförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe
Für die Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 in besonders ausgerüsteten Fahrzeugen/Wagen und Containern/Großcontainern…
§ 26 Abs. 4 GGVSEBSonstige Pflichten
Der Verlader, Befüller, Beförderer im Straßen- und Eisenbahnverkehr, der Betreiber eines Containers und Fahrzeugführer im Straßenverkehr sowie der Betreiber…
§ 35c Abs. 7 GGVSEBAusnahmen zu den §§ 35 und 35a
Die §§ 35 und 35a gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 (§ 35b Tabelle laufende Nummer 2) in Tanks nach Abschnitt…
§ 2 Abs. 3 Nr. 2 GGVSEBBegriffsbestimmungen
einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank in oder auf ein Fahrzeug gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR, einen Wagen gemäß…
§ 38 Abs. 2 GGVSEBÜbergangsbestimmungen
Bei der Beförderung von geschmolzenem Aluminium der UN-Nummer 3257 nach der Übergangsvorschrift in Unterabschnitt 1.6.1.54 ADR/RID gelten weiterhin die…