§ 5 Abs. 2 GGBefGGesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die für die Ausführung…
§ 2 Abs. 4 EGBusDVVerordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist zuständig für
§ 3a Abs. 2 BinSchAufgGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende Aufgaben auf juristische Personen des öffentlichen Rechts des…
§ 6 GGVSEBVerordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist zuständige Behörde für