GModG — InhaltsübersichtTeil 3 Modernisierung von bestehenden Gebäuden›Abschnitt 3 Modernisierung der Wärmeversorgung in GebäudenGesetzBund§ 52 GModG(weggefallen)Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden · Teil 3, Abschnitt 3 § 51§ 53 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 51§ 53