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(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1790)
Im Energieausweis ist die Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes entsprechend der Einteilung nach Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 10 anzugeben.
bei einem Wohngebäude die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Modellgebäudeverfahren nach § 31,
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1767 - 1768; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1769 - 1773)
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.