GModG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 3 GModG(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden · Teil 9 Anlage 2Anlage 4 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1774)