§ 10 GKGGerichtskostengesetz
In weiterem Umfang als die Prozessordnungen und dieses Gesetz es gestatten, darf die Tätigkeit der Gerichte von der Sicherstellung oder Zahlung der Kosten nicht…
§ 12 FamGKGGesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
In weiterem Umfang als das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Zivilprozessordnung und…
§ 14 Abs. 3 FamGKGGesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
Im Übrigen soll in Verfahren, in denen der Antragsteller die Kosten schuldet (§ 21), vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche…
§ 8 Abs. 2 JVKostGGesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
Sie kann die Vornahme der Amtshandlung von der Zahlung oder Sicherstellung des Vorschusses abhängig machen.
§ 1 Abs. 1 GNotKGGeltungsbereich
Soweit bundesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) durch die Gerichte in den Angelegenheiten der freiwilligen…