§ 4 Abs. 1 VRegVVerordnung über das Zentrale Vorsorgeregister
Die Bundesnotarkammer kann die Zahlung eines zur Deckung der Gebühren hinreichenden Vorschusses verlangen. Sie kann die Vornahme der Eintragung von der Zahlung…
§ 8 Abs. 2 JVKostGGesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
Sie kann die Vornahme der Amtshandlung von der Zahlung oder Sicherstellung des Vorschusses abhängig machen.
§ 10 GKGGerichtskostengesetz
In weiterem Umfang als die Prozessordnungen und dieses Gesetz es gestatten, darf die Tätigkeit der Gerichte von der Sicherstellung oder Zahlung der Kosten nicht…
§ 19 Abs. 2 Nr. 5 GNotKGEinforderung der Notarkosten
die gezahlten Vorschüsse.
§ 16 GebG NRWGebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur…