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Wird eine Sache an ein Gericht eines unteren Rechtszugs zurückverwiesen, bildet das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren vor diesem Gericht einen Rechtszug im Sinne des § 55.
Das Verfahren über eine Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung gilt als besonderes Verfahren, soweit im Kostenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist.
Wird eine Sache an ein Gericht eines unteren Rechtszugs zurückverwiesen, bildet das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren vor diesem Gericht einen…
In gerichtlichen Verfahren, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden oder eingeleitet worden sind, werden die Kosten nach bisherigem…
Wird die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren geändert, so kann das Gericht seine getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen ändern. Wird die…
Wird die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren geändert, so kann das Gericht seine getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen ändern. Wird die…
In Verfahren, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden oder eingeleitet worden sind, werden die Kosten nach bisherigem Recht erhoben.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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