§ 24 Nr. 7 GNotKGKostenhaftung der Erben
über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers;
§ 2221 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.
§ 2227 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist…
§ 102 Abs. 1 GNotKGErbrechtliche Angelegenheiten
Geschäftswert bei der Beurkundung einer Verfügung von Todes wegen ist, wenn über den ganzen Nachlass oder einen Bruchteil verfügt wird, der Wert des Vermögens…
§ 2201 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der…