§ 49 GntVDDVCSVDVRangpunktzahl für die Zwischenprüfung
Aus den Bewertungen der Modulprüfungen der Zwischenprüfung wird eine Rangpunktzahl berechnet, die das arithmetische Mittel der Bewertungen der einzelnen…
§ 52 Abs. 4 GKrimDVDVVerordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
Die Rangpunktzahl der Module der praxisintegrierenden Studien I und II wird aus den einzelnen Bewertungen der Modulprüfungen zu den Modulen 7 und 12 berechnet.…
§ 74 Abs. 2 Nr. 3 GntVDDVCSVDVBestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
die Rangpunktzahl der Modulprüfungen des Hauptstudiums mit 50 Prozent und
§ 54 Abs. 3 GntDBwVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Die Rangpunktzahl der Fachmodule wird aus den einzelnen Gesamtbewertungen der Module 2 bis 19 berechnet. In diese Rangpunktzahl geht die Gesamtbewertung eines…
§ 26 Abs. 2 Nr. 1 GBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
die nach den Absätzen 3 und 4 ermittelte Rangpunktzahl der Module im Grundstudium mit 15 Prozent,