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Das Abschlusszeugnis enthält
die Angabe, dass die oder der Studierende das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes „gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –“ absolviert hat,
die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden hat und die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erworben hat,
die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und die Abschlussnote sowie
das Thema, die Rangpunktzahl und die Note der Diplomarbeit.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.