§ 9 GntZollDVDV
Der Fachbereich Finanzen kann ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem nutzen, um den Studierenden die Informationen bereitzustellen, die für die Organisation und Durchführung des Studiums einschließlich der Prüfungen notwendig sind.
Das Informations- und Kommunikationssystem ist so auszugestalten, dass jede Studierende und jeder Studierende
einen passwortgeschützten persönlichen Zugang erhält und
ein eigenes Datenprofil anlegen kann.
Soweit der Fachbereich Finanzen den Studierenden die für die Organisation und Durchführung des Studiums einschließlich der Prüfungen notwendigen Informationen über ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem zur Verfügung stellt, obliegt es den Studierenden, diese Informationen aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem abzurufen.
Die oder der Studierende ist verantwortlich
für den sorgfältigen Umgang mit ihrem oder seinem Passwort für den Zugang zum elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
für den Umgang mit den Daten, die sie oder er aus dem Informations- und Kommunikationssystem abruft, sowie
für die Pflege des eigenen Datenprofils.