Gesetze
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Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.
Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
Einwohner des Kreises sind die Einwohner der kreisangehörigen Gemeinden.
antrags- und unterzeichnungsberechtigt ist, wer im Stadtbezirk wohnt und
Die Einwohner der Mitgliedskörperschaften sind berechtigt,
die Gemeinde.
Einwohner und Bürger
die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse sowie der Bediensteten der Gemeinde,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.