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Über die im Rat gefaßten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Der wesentliche Inhalt der Beschlüsse soll in öffentlicher Sitzung oder in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes beschlossen wird.
Über die Beschlüsse der Ausschüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern…
Über die im Kreistag gefaßten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Landrat und einem vom Kreistag zu bestellenden Schriftführer…
Über die Beschlüsse der Ausschüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist der Landrätin oder dem Landrat und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten.
Über das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungsrates ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom vorsitzenden Mitglied und einem weiteren vom Verwaltungsrat zu…
Über die Sitzungen des Genossenschaftsrates sind Niederschriften zu fertigen. Beschlüsse sind besonders zu kennzeichnen. Die Niederschriften sind von der oder…
Über die Sitzungen des Genossenschaftsrates sind Niederschriften zu fertigen. Beschlüsse sind besonders zu kennzeichnen. Die Niederschriften sind von der oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.