§ 8 Abs. 1 GOZGebührenordnung für Zahnärzte
Als Entschädigungen für Besuche erhält der Zahnarzt Wegegeld oder Reiseentschädigung; hierdurch sind Zeitversäumnisse und die durch den Besuch bedingten…
§ 10 Abs. 1 GOTGebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
Als Entschädigungen für Besuche erhalten die Tierärztinnen oder Tierärzte Wegegeld oder Reiseentschädigung; hierdurch sind Zeitversäumnisse und die durch den…
§ 9 Abs. 2 GOÄReiseentschädigung
Als Reiseentschädigung erhält der Arzt
§ 8 Abs. 1 GOÄWegegeld
Der Arzt kann für jeden Besuch ein Wegegeld berechnen. Das Wegegeld beträgt für einen Besuch innerhalb eines Radius um die Praxisstelle des Arztes von 1.
§ 3 GOÄVergütungen
Als Vergütungen stehen dem Arzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.