Art 4 GoetheMedStatStatut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. (gestiftet 1954)
Die Verleihung erfolgt jährlich zum 22. März, dem Todestag Goethes.
Art 4 GoetheMedStat 2003Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)
Die Verleihung erfolgt jährlich zum 22. März, dem Todestag Goethes.
(XXXX) OrdenErl4ÄndErl 2009Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille
Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V. hat am 17. November 2008 das Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e.V. in der Fassung vom…
Art 1 GoetheMedStat 2008Die Goethe-Medaille wird vom Präsidium des Goethe-Instituts e.V. für besondere Verdienste im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen verliehen,…
Art 5 GoetheMedStat 2008Über die Verleihung der Goethe-Medaille stellt die Präsidentin oder der Präsident des Goethe-Instituts e.V. eine Urkunde aus. Medaille und Urkunde werden in der…