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Zur Eröffnung der mündlichen Prüfung findet unter Leitung des/der Vorsitzenden der Abiturprüfungskommission eine Konferenz statt, an der neben den übrigen Mitgliedern der Abiturprüfungskommission alle an der mündlichen Prüfung mitwirkenden Lehrkräfte teilnehmen.
Der/Die Vorsitzende eröffnet die Konferenz mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Amtsverschwiegenheit. Nach einer Aussprache über die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung gibt der/die Vorsitzende die Zusammensetzung der Prüfungsfachausschüsse sowie den Aufsichtsplan bekannt und legt den Ablauf der Prüfungen dar. Er/Sie weist auf allgemeine Prüfungsgrundsätze gemäß dieser Prüfungsordnung, insbesondere auf die Regelungen über die Durchführung der mündlichen Prüfung (§ 49), hin.
Der/Die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission beauftragt ein Mitglied der Abiturprüfungskommission mit der Anfertigung der allgemeinen Niederschrift über die mündliche Prüfung in ihrer Gesamtheit sowie über die Beratungen und Beschlüsse der Abiturprüfungskommission. Die Niederschrift ist nach Abschluss der Prüfung von den Mitgliedern der Abiturprüfungskommission zu unterzeichnen. Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen. Näheres regelt die Schulaufsichtsbehörde.