§ 1 GräbPauschV 2025/2026Pauschalen
Die Pauschalen zur Erstattung der Aufwendungen an die Länder nach § 10 Absatz 4 Satz 1 des Gräbergesetzes betragen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils:
§ 2 GräbPauschV 2025/2026Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gräberpauschalenverordnung 2019/2020 vom 15. Februar 2019 (BGBl. I S. 121) außer…
§ 10 Abs. 4 GräbGGesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Der Bund erstattet den Ländern die auf die Gräber nach § 1 Absatz 2 entfallenden Aufwendungen für die Anlegung, Instandsetzung und Pflege nach § 5 Absatz 3, die…
Art. 8 Abs. 6 Nr. 3 Buchst. a HBG 2013/2014 SNHaushaltsbegleitgesetz 2013/2014
Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „Für Gräber im Sinne des § 6a Abs. 1 Satz 1 gilt Satz 1 entsprechend.“
§ 1 Abs. 4 GräbGGesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Bei Anwendung des Absatzes 2 Nummer 4 gilt § 6 Absatz 1 und 2 des Bundesentschädigungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 251-1,…