Art 1 Abs. 1 GrÄndStVtr BR/NDDieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen – im Folgenden: Länder –. Die…
(XXXX) GrÄndStVtrBR/NDBekBekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen wurde am 5. Mai 2009 ein Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze…
Anlage WaStrÜbgVtrGNtragNachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 94 S. 52 - 53 Die Reichsregierung und der Senat der Freien Hansestadt Bremen vereinbaren unter Vorbehalt der…
Eingangsformel GrÄndStVtr BR/NDZwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen wird nach Anhörung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund des Artikels 29…
Art 6 Abs. 1 GrÄndStVtr BB/MVStaatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages übernimmt das Land Brandenburg die Verantwortung für den Hochwasserschutz an der Elbe bis Elbkilometer 502. Es wird sich…