Art 2 GrÄndStVtr BW/BY 2Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze
Für den in Artikel 3 bis 24 festgelegten Verlauf der neuen Landesgrenze sind die Anlagen 1 bis 24 zu diesem Staatsvertrag und die dort aufgeführten…
Art 27 GrÄndStVtr BW/BY 2Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze
Die Anlagen 1 bis 24 sind Bestandteile dieses Staatsvertrages. Sie werden bei dem Bayerischen Landesvermessungsamt in München und dem Landesvermessungsamt…
Art 23 Nr. 2 GrÄndStVtr BW/BY 2Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze
vom Landesgrenzpunkt 945/11 bis zum Landesgrenzpunkt 948/1 nach Maßgabe der Anlage 23, Seiten 2 und 3.
Art 1 Abs. 2 GrÄndStVtr BW/HEStaatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze)
Der bisherige und der neue Verlauf der Landesgrenze und das abgetretene Gebiet sind aus der Anlage zu diesem Staatsvertrag ersichtlich.
Art 20 Nr. 1 GrÄndStVtr BW/BY 2Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze
vom Landesgrenzpunkt 349 bis zum Landesgrenzpunkt 351 nach Maßgabe der Anlage 20, Seiten 1 und 7;