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Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlt im Jahre 1993 ab dem Tage des Inkrafttretens des Staatsvertrages monatlich den Betrag an das Land Niedersachsen, der der Höhe der Leistungen des Fonds "Deutsche Einheit" entspricht, die auf die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften nach § 5 Abs. 1 letzter Halbsatz des Finanzausgleichsgesetzes vom 15. April 1991 (GVOBl. M-V S. 118) monatlich bis zur Umgliederung im Jahre 1993 entfallen.
Dem § 2 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:"Die jährlichen Leistungen des Fonds werden ab 1. Januar 19911.zu 85 vom Hundert als besondere Unterstützung den…
Das Land Niedersachsen übernimmt die Verpflichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus bestandskräftigen Bewilligungsbescheiden, durch die im Einvernehmen…
Das Land Niedersachsen erstattet dem Land Mecklenburg-Vorpommern die Kosten, die durch die fortgeltende Zuständigkeit für das Umgliederungsgebiet nach Absatz 1…
Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen wurde am 2./9. März 1993 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze…
Die Länder erstatten dem Bund bis 1994 50 vom Hundert und ab 1995 befristet bis 31. Dezember 2004 50 vom Hundert der Zuschüsse nach Absatz 2 Satz 1 zuzüglich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.