§ 10 Abs. 3 Nr. 2 MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
im Prüfungsbereich Gestaltung und Konstruktion:Bestimmen, Konstruieren und Modifizieren von Schnittteilen, Erstellen von Entwurfszeichnungen und technischen…
§ 13 Abs. 2 MetallbAusbVOVerordnung über die Berufsausbildung zum Metallbildner und zur Metallbildnerin
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
§ 15 Abs. 2 GbAusVVerordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
§ 8 Abs. 3 Nr. 3 VergoldAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin
im Prüfungsfach Gestaltung:
§ 15 Abs. 2 BmAusVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.