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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1978 (Amtsbl. S. 906) außer Kraft. Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Grießbach westlich Oberlinxweiler“ (L 6508-303)