Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer beträgt ab 1. Januar 2015 6,5 Prozent für Rechtsvorgänge, die sich auf ein im Saarland belegenes Grundstück beziehen.
§ 1 GrEStFestG SL 2010
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