Anlage I Kap VIII B II Nr. 9 Buchst. a EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Nach § 21 wird folgender Abschnitt eingefügt:"Sechster AbschnittÜberleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands§ 22Abweichendes…
§ 21 Abs. 1 MPBetreibVVerordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten
Für Geräte, die nach den Vorschriften der Medizingeräteverordnung in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Verkehr gebracht wurden, gelten die…
§ 195 Abs. 3 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
§ 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 gilt für Röntgeneinrichtungen, die vor dem 31. Dezember 2018 erstmals in Betrieb genommen worden sind, erst ab dem 1. Januar…
Art 3 Nr. 24 EinigVtrVbgVereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Durchführung und Auslegung des am 31. August 1990 in Berlin unterzeichneten Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag -
Anordnung über die Erfassung und Sicherung des Eigentums im Gesundheitswesen an medizinischer Gerätetechnik aus der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage…
Art. 4 Abs. 4 Buchst. b 32011L0065RICHTLINIE 2011/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
vor dem 22. Juli 2014 in Verkehr gebrachten medizinischen Geräten,