§ 5 Abs. 1 MStDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 5 Abs. 3 GADVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
Wer im Auswahlverfahren täuscht, eine Täuschung versucht oder an einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch mitwirkt, wird vom Auswahlverfahren…
§ 5 Abs. 3 HADVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst
Wer im Auswahlverfahren täuscht, eine Täuschung versucht oder an einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch mitwirkt, wird vom Auswahlverfahren…
§ 18 Abs. 1 GntDLSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Wer im Auswahlverfahren täuscht, eine Täuschung versucht oder an einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch mitwirkt, wird vom Auswahlverfahren…
§ 10 Abs. 3 GtDITZBundVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
Wer im Auswahlverfahren täuscht, eine Täuschung versucht oder bei einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch hilft, wird vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.…