§ 20 Abs. 2 GtDBwBrandschutzVDVAusbildungsabschnitte
Die Lehrgänge und die praktische Ausbildung vermitteln berufspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse, die für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der…
§ 15d Abs. 1 GtDBwBrandschutzVDVEinstellung in den Vorbereitungsdienst
In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz kann eingestellt werden, wer In…
§ 32 Abs. 4 BLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Abweichend von § 17 Absatz 5 des Bundesbeamtengesetzes können Personen, die bei einem anderen Dienstherrn einen Ausbildungsgang abgeschlossen haben, der…
§ 35 Abs. 2 Nr. 2 GtDBwBrandschutzVDVMitglieder der Prüfungskommissionen
zwei Angehörige des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz als Beisitzende.
§ 1 MtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Die Ausbildung und die Laufbahnprüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der…