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Im Lehrgang „Zugführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern aufbauend auf dem Lehrgang „Gruppenführung“ die Kenntnisse für den Einsatz als Zugführerin oder Zugführer vermittelt. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Lage sein,
taktische Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges selbständig zu führen,
die Funktion der Einsatzleitung bis zur Stärke eines erweiterten Zuges wahrzunehmen und
im vorbeugenden Brandschutz auf Standortebene mitzuwirken sowie Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes im Feuerwehreinsatz taktisch richtig einzusetzen.
In der praktischen Prüfung sollen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie befähigt sind, Einsatzstellen auch beim Einsatz mehrerer Züge zu leiten.
dem Lehrgang „Zugführung“,
taktische Aufgaben nach Weisung innerhalb eines Zuges eigenständig auszuführen,
zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug,
Menschenführung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.