§ 12 Abs. 3 HtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Im Lehrgang „Technisches Projektmanagement“ werden den Referendarinnen und Referendaren vermittelt
§ 26 Abs. 2 Nr. 1 GtDBwVWehrtechnikVDVSchriftliche Aufsichtsarbeiten
dem Prüfungsgebiet „Allgemeine Wehrtechnik, technisches Projektmanagement und Wirtschaftlichkeit im Projektmanagement“ (§ 13 Absatz 1 bis 3) und
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 HtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Lehrgang „Wirtschaftlichkeit im Projektmanagement“,
§ 14 HtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Im Lehrgang „Fachtechnik einzelner wehrtechnischer Fachgebiete“ wird das Wissen, das von den Referendarinnen und Referendaren im Hochschulstudium erworben…
§ 1 Abs. 2 GtDBwVWehrtechnikVDVZiel, Bestandteile und Schwerpunkte des Vorbereitungsdienstes
Die Anwärterinnen und Anwärter werden mit der Wehrtechnik und dem technischen Projektmanagement vertraut gemacht. Sie lernen, ihr Hochschulwissen entsprechend…