§ 70 Abs. 1 GüKVOVerordnung über den Güterkraftverkehr
Unternehmen, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung genehmigungspflichtige Beförderungen betrieben haben, können ihren Betrieb bis zum 31.…
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 GüKGMitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr
die Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 oder eine Erlaubnisausfertigung nach § 3 Absatz 3 Satz 1 jeweils in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung oder eine…
§ 2 Abs. 3 Nr. 8 VUDat-DVVerordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
Nummer der Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung, der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung…
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 GüKGrKabotageVVerordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung oder einer Gemeinschaftslizenz im Sinne…
Art. 1 Nr. 17 Buchst. b 32023R1214VERORDNUNG (EU) 2023/1214 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Folgender Absatz wird eingefügt: „(3a) Das Verbot gemäß Absatz 1a gilt bis zum 30. Juni 2023 nicht für die Beförderung von Gütern, die vor dem 24. Juni 2023…