Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik oder Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics
§ 3 GüLogFachwBAProFVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 4,
2.
„Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 5,
3.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 6.