§ 17 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lautenAmts- und RechtshilfeZitatstelle…Erhebung sonstiger Beweise ersuchen. Die §§ 157, 158, 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 160, 164, 165 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten sinngemäß; das Ersuchen kann auch an die Kammer für Wertpapierbereinigung gerichtet…Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
§ 41 AuslSchuldAbkAGGesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche AuslandsschuldenZitatstelle…ersuchen. Für das Ersuchen gelten die §§ 157, 158, 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 160, 164 und 165 des Gerichtsverfassungsgesetzes, für die Beweisaufnahme die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. Das ersuchte…Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden