BSG, B 10 ÜG 8/14 BBeschluss v. 2015-02-12 · § 201 Abs 2 GVG
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches Verfahren - Erforderlichkeit der Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses - keine Verfahrensförderung bei Ausbleiben einer fristgemäßen Gebührenzahlung - Unzulässigkeit der Austragung von rechtshängigen Verfahren aus dem Register - Beendigung des Verfahrens durch Gerichtsbeschluss ohne mündliche Verhandlung - Möglichkeit eines urteilsersetzenden Beschlusses - Erforderlichkeit der Anhörung des Klägers - statthaftes Rechtsmittel - Meistbegünstigungsgrundsatz - Zurückverweisung
BSG, B 10 ÜG 2/14 KLBeschluss v. 2014-12-17 · § 201 Abs 1 S 2 GVG
Verwerfung einer offensichtlich unzulässigen Klage durch Beschluss - sozialgerichtliches Verfahren - überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage vor dem Bundessozialgericht - Vertretungszwang - fehlende Prozessvertretung - analoge Anwendung der Vorschriften des Revisionsrechts
BSG, B 10 ÜG 12/13 RUrteil v. 2014-09-03 · § 201 Abs 1 S 1 GVG
Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - richterlicher Überprüfungsmaßstab des Entschädigungsgerichts - Kontrolldichte des Revisionsgerichts - Zwölfmonatsregel - Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu 12 Monaten pro Gerichtsinstanz - Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren kein Teil des Gerichtsverfahrens - richterliche Grundpflicht zur stringenten und beschleunigten Verfahrensgestaltung - gleichzeitige Aktenanforderung - eigenes Prozessverhalten des Entschädigungsklägers - umfangreiches und nicht sachdienliches Vorbringen - Verzögerung durch zulässiges Prozessverhalten - Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Übertragung der Prozessvertretung des beklagten Landes auf die LSG-Präsidentin - Zurückverweisung
BSG, B 10 ÜG 9/13 RUrteil v. 2014-09-03 · § 201 Abs 2 S 1 GVG
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene Verfahrensdauer - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedeutung der Sache - Verzicht auf einstweiligen Rechtsschutz - sozialgerichtliches Verfahren - richterliche Prozessleitung - Gestaltungsspielraum des Ausgangsgerichts - Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu 12 Monaten - bereits verzögertes Gerichtsverfahren - besondere Prozessförderungspflicht - Ausbleiben einer Stellungnahme - Ausschöpfung aller prozessualer Mittel - Altfall - unverzügliche Verzögerungsrüge bei anwaltlicher Vertretung - Wiedergutmachung auf andere Weise - gerichtliche Feststellung der Überlänge des Verfahrens nur im Ausnahmefall - Anspruch auf Prozesszinsen ab Klageerhebung
BSG, B 10 ÜG 2/13 RUrteil v. 2014-09-03 · § 201 Abs 1 S 1 GVG
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene Verfahrensdauer - sozialgerichtliches Verfahren - Prozessleitung und Gestaltungsspielraum des Ausgangsgerichts - Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu 12 Monaten - Einzelfallprüfung - förmliche Aussetzung des Verfahrens - gesteigerte Prozessförderungspflicht - Bedeutung des Verfahrensausgangs - Verurteilung zur Entschädigung in nicht schwerwiegenden Fällen - keine zusätzliche Feststellung der Überlänge im Tenor des Entschädigungsurteils - richterlicher Überprüfungsmaßstab des Entschädigungsgerichts - Kontrolldichte des Revisionsgerichts - Übertragung der Prozessvertretung des beklagten Landes auf die LSG-Präsidentin