§ 136 Abs. 5 GNotKGGesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
Absatz 1 ist auf die folgenden Vorschriften in ihrer bis zum Tag vor dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S.…
§ 25 Abs. 1 Nr. 4 JVKostGGesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
in den übrigen Fällen, wenn die Kosten vor dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) fällig geworden…
§ 6 Abs. 1 GebOStGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung sind anzuwenden, soweit nicht die §§ 1 bis 5 abweichende…
§ 23 Abs. 1 BGebGGesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes
Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung, die vor dem 15. August 2013 beantragt oder begonnen, aber…
§ 19 Abs. 2 GvKostGGesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
Kosten der in § 15 Abs. 1 genannten Art sind nach neuem Recht zu erheben, soweit sie nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind.