Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Vom 8. September 2010
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist die zuständige oberste Landesbehörde (Landeskartellbehörde) im Sinne des § 48 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
§ 1 GWBZustV SL 2010
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