Art. 1 Nr. 12 SN-11660Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz
Nummer 19. wird wie folgt gefasst: „19. die Ermächtigungen nach § 1 Satz 1 und § 7 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November…
§ 1 HaagÜbkAGZBehV SLVerordnung über die Bestimmung der Zentralen Behörde nach dem Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen Vom 14. Juni 1978
Die Aufgaben der Zentralen Behörde nach Artikel 2 Abs. 1 des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und…
§ 15 HaagÜbkAGDer Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die nach den §§ 1…
§ 5 HaagÜbkAGDas Zustellungszeugnis (Artikel 6 Abs. 1, 2 des Übereinkommens) erteilt im Fall des § 4 Abs. 1 die Zentrale Behörde, im übrigen die Geschäftsstelle des…
§ 1 Nr. 19 ZustÜVOJu SNZuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz
die Ermächtigungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965…