Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
Ein neuer Chat, das ganze HaagÜbkAG bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenFür dieses Gesetz gibt es noch keine KI-Aufbereitung — keine erklärte Fassung, keine Leichte Sprache, keine KI-Hinweise. Auf Antrag bereiten wir es auf.
Wenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.