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Die oder der Modulverantwortliche
betreut und berät die Ausbildenden und die Lehrenden sowie die Referendarinnen und Referendare in allen inhaltlichen Fragen des Moduls,
erstellt im Einvernehmen mit der Ausbildungsleitung die Aufgaben für die Modulprüfungen,
nimmt die Modulprüfungen ab und bewertet sie.
Sofern dies aus fachlichen Gründen erforderlich ist, bestellt die Ausbildungsleitung eine Angehörige oder einen Angehörigen des höheren Archivdienstes aus der Ausbildungsstelle als weitere Prüferin oder weiteren Prüfer. Für Prüfungen, die keine archivarischen Fachkenntnisse erfordern, kann die Ausbildungsleitung auch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Ausbildungsstelle bestellen, die oder der in dem Fach, in dem sie oder er die Referendarinnen und Referendare prüft,
ein Hochschulstudium absolviert hat und
über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt.
Die Prüfenden sollen haupt- oder nebenamtliche Lehrkräfte der Hochschule sein. Für die Modulprüfungen in den Modulen 7 und 12 sind die Ausbildenden und die…
einer oder einem Ausbildungsverantwortlichen.
Der Direktor des Sächsischen Staatsarchivs bestimmt für jedes Modul der berufspraktischen Studien einen Modulverantwortlichen. Modulverantwortliche müssen über…
Die Ausbildungsleitung benennt die Modulverantwortlichen für die berufspraktischen Studien. Die Modulverantwortung für die Transferphase übernimmt die…
eine Beamtin oder einen Beamten als Ausbildungsverantwortliche oder Ausbildungsverantwortlichen für die Module der praxisintegrierenden Studien I und II und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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