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§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 6“ durch die Angabe „§ 2 Absatz 15“ und die Wörter „Artikel 4 Absatz 120 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I…
§ 2 wird wie folgt geändert:
der Erzgebirgskreis 923 567,
| der Erzgebirgskreis | 2 024 202
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.