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Art. 21 HBG 2019/2020 SN — Gesetz über die Gewährung einer pauschalen Finanzhilfe zur Unterstützung für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gewässerunterhaltungsunterstützungsgesetz – SächsGewUUG) | Junoda