Art. 21 HBG 2019/2020 SN — Gesetz über die Gewährung einer pauschalen Finanzhilfe zur Unterstützung für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gewässerunterhaltungsunterstützungsgesetz – SächsGewUUG) | Junoda
Gesetz über die Gewährung einer pauschalen Finanzhilfe zur Unterstützung für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gewässerunterhaltungsunterstützungsgesetz – SächsGewUUG)
Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 21 HBG 2019/2020 SN
Art. 21 HBG 2019/2020 SNKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen