HDVO NRW — InhaltsübersichtGesetz§ 30 HDVO NRWÜbergangsregelungen und InkrafttretenVerordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften § 29§ 31 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 29§ 31