§ 3 HeilbZuG SNHeilberufezuständigkeitsgesetz
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten das Gesetz über den Vollzug des Berufsrechts der Heilberufe und der…
Art. 4 Abs. 2 SN-20139Gesetz über die berufsständische Vertretung der Heilberufe im Freistaat Sachsen
Gleichzeitig tritt das Sächsische Heilberufekammergesetz vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), das zuletzt durch das Gesetz vom 15. Dezember 2022 (SächsGVBl. S.…
§ 7 Abs. 1 SN-19618Sächsische Gesundheitsfachberufe-Verordnung
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung Gesundheitsfachberufe vom 21. Februar…
Art. 2In Nr. 2 SN-2434Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Zuständigkeiten im Bereich der Heilberufe und Pharmazie
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Zuständigkeiten für den Vollzug des Berufsrechts der…
§ 16 SächsMedHygVOVerordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und…