§ 9 HeimsicherungsVLeistungen zum Betrieb
Die Vorschriften des § 6 Abs. 2 sowie der §§ 7 und 8 gelten nicht für Leistungen im Sinne des § 1, die zum Betrieb der Einrichtung gewährt werden.
§ 12 Abs. 3 Nr. 2 HeimsicherungsVFormen der Sicherheit
nach ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen dem Zweck dieser Verordnung gerecht werden, insbesondere den Bewohner oder den Bewerber aus dem…
§ 5 Abs. 2 HeimsicherungsVAnzeige- und Informationspflicht
Der Träger einer Einrichtung hat den Vertragspartner rechtzeitig und schriftlich vor Abschluß eines Vertrages über Leistungen im Sinne des § 1 über die sich aus…
§ 21 Abs. 2 HeimsicherungsVÜbergangsvorschriften und Befreiungen
Die zuständige Behörde kann den Träger einer Einrichtung von den in § 10 Abs. 2 und § 11 der Verordnung festgelegten Pflichten ganz oder teilweise befreien,…
§ 8 Abs. 4 HeimsicherungsVGetrennte Verwaltung
Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn Bürgschaften nach § 12 Abs. 2 geleistet worden sind.