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Die Höhe des ersten Heizkostenzuschusses richtet sich im Fall des § 1 Absatz 1 Satz 1 nach der Anzahl der bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigten Haushaltsmitglieder nach den §§ 5 und 6 des Wohngeldgesetzes. Er beträgt für
ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 270 Euro,
zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder 350 Euro,
jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied zusätzlich 70 Euro.
In den Fällen des § 1 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 und 3 beträgt der erste Heizkostenzuschuss 230 Euro.
Kommt es innerhalb des Zeitraums 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 zu einer Veränderung der maßgeblichen Anzahl der bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigten Haushaltsmitglieder, so ist für die Höhe des ersten Heizkostenzuschusses der letzte Monat dieses Zeitraums maßgebend, für den Wohngeld bewilligt wurde.
Sind mehr als zwölf Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied das nach den…
dem Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Absatz 6.
ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 415 Euro,
Anspruch auf einen Zuschuss haben allein stehende Personen und Haushaltsvorstände, oder Haushaltsvorstand ist im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 der Wohngeldempfänger,…
Der Zuschuss beträgt 5 Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche. Bei jedem Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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